Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige in Sachsen- Anhalt: Vergütung von 125 Euro pro Monat möglich
Freiwillige Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen in Sachsen-Anhalt kann künftig mit 125 Euro monatlich vergütet werden. Das Kabinett hat dazu am Dienstag der Anpassung der Pflege-Betreuungs-Verordnung zugestimmt. Ziel sei es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch im vertrauten sozialen Umfeld leben können, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne nach der Kabinettsitzung in Magdeburg. Möglich sei beispielsweise die Unterstützung bei der Organisation von Terminen oder bei Einkäufen.
Die Corona-Pandemie habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es nicht nur einen großen Unterstützungsbedarf bei Pflegebedürftigen, sondern auch ein großes Potenzial zur Versorgung von alten und pflegebedürftigen Menschen durch Nachbarschaftshilfe gebe, so Grimm-Benne. Die Nutzung dieses Potenzials entlaste auch die Angehörigen von Pflegebedürftigen oder vergleichbar nahestehende Personen. Der bundesrechtlich geregelte Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich soll von Pflegebedürftigen gegenüber den Pflegekassen abrechenbar sein.
Das Verfahren zur Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern wird mit einem Modellprojekt erfolgen, das aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wird. Mit der Neufassung der Pflege-Betreuungs-Verordnung werden die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung dieser niedrigschwelligen Nachbarschaftshilfe geschaffen. Mit der Umsetzung des Modellprojektes ist die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PiA), Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal, beauftragt. Interessierte, die in der Nachbarschaftshilfe tätig werden wollen, können sich an die angegeben Kontaktdaten wenden.
Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt